Kristian Kater – unser Kandidat für den Bundestag

Kristian ist junger Familienvater aus Vechta, studierter Betriebswirtschaftler. Er ist in der SPD schon als JUSO gestartet, war lange ihr Vorsitzender, wurde dann Vorstitzender des SPD – Unterbezirks Vechta. Kristian ist Mitglied im Stadtrat Vechta und im Kreistag – also schon sehr politikerfahren. Diese langjährigen Erfahrungen werden ihm den Einstieg in die Arbeit des Bundestages erleichtern.

Wichtige Themen und Herzensangelegenheiten sind unserem Kandidaten:

Familienfreundliche Kinderbetreuung: Ausreichendes Platz- und Betreuungszeitangebot

Flexible Arbeitszeiten für junge Eltern

Gerechter Lohn für gute Arbeit: Verbesserung des Mindestlohns, Angleichen des Leiharberentgelts an die Löhne der Stammbelegschaft. Beenden des Misbrauchs von Werkverträgen.

Umfassender Breitbandausbau zur Stärkung der Wirtschaft im ländlichen Raum.

Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Produktion zu mehr Tierwohl, Lebensmittelsicherheit.

Verstärkung der Integrationsbemühungen für zugewanderte Menschen.

Arbeit an den Fluchtursachen in den afrikanischen Ländern.

  • Matthias - 26. August 2017

    Was tut der Kandidat, damit arme Rentner nicht bei steigenden Mietpreisen im Alter in andere Landkreise flüchten müssen? Noch immer fehlen in unserer Region für Einheimische bezahlbare Sozialwohnungen.

    • Inge - 5. September 2018

      Matthias, dein Hinweis ist wichtig und richtig. In unserer Gemeinde arbeiten wir an einem Konzept zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Da der Landkreis Vechta den Wohnraumversorgungsbericht im letzten Jahr veröffentlicht hat und das Land die Fördermittel wieder aufgelegt hat, ist eine Umsetzung eher zu realisieren. Wir halten das Thema für sehr wichtig.

  • Matthias - 26. August 2017

    Warum sind einzelne Pflegeheime nicht verpflichtet, körperlich und seelisch Kranke aus ihrer Region auch zeitnah aufzunehmen? Krankenhäuser haben doch auch geregelte Einzugsgebiete und Versorgungsaufträge. Pflegeheime können dagegen die Bewerber dagegen ablehnen, einfachere Bewohner bevorzugen. Einige Betroffene müssen daher unnötig lange in Krankenhäusern aufbewahrt werden. Besonders trifft es HIV-Infizierte oder auch schwerste psychisch Kranke mit Verhaltensstörungen. Es muss die regionale Zuständigkeit gesetzlich geregelt werden. Ggf. müssen neue Wohneibrichtungen errichtet und gefördert werden.

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